Man könnte noch eine wesentliche Anforderung nicht vergessen. Der Hersteller von Batterien, der Zellen für ihre Produktion aus einer guten Quelle kauft und einen UN38.3-Prüfbericht hat, muss die von ihm gebaute Batterie noch einmal dem vollen Prüfverfahren unterziehen.
Dies dient der Erkennung von Konstruktions- und Designfehlern und der Überprüfung, ob keine der Zellen beim Zusammenfügen der Zellen zu einer Batterie beschädigt wird.
Mechanische Schädigungen, Kurzschluss oder Überhitzung einer der Zellen führen zu einer Kettenreaktion. Es ist fast unmöglich, ein Brand von Batterien ohne spezielle Feuerlöschgeräte zu kontrollieren.