Die Grundrichtlinien für

DEN TRANSPORT VON LI-IONEN-ZELLEN

Anforderungen, die mit dem

TRANSPORT VON ZELLEN UND LI-IONEN-PAKETEN VERBUNDEN SIND

Zellen und Batterien, die alle erforderlichen Tests erfolgreich bestanden haben, gelten als geeignet für den Vertrieb, den Transport und die Nutzung. Der Transport von Batterien und batteriebetriebenen Geräten ist zusätzlich durch entsprechende Transportvorschriften geregelt:

ADR
Straßenverkehr

IMDG Code
Seeverkehr

ICAO/IATA
Lufttransport

RID
Schienengüterverkehr

Trotz der Unterschiede in den einzelnen Versandarten gibt es eine gemeinsame Anforderung: Hersteller und Vertreiber von Lithium-Zellen, Lithiumbatterien und Geräten mit Lithiumbatterien müssen den UN-Prüfbericht vorlegen.

Ist der Prüfbericht die einzige Anforderung?

Nein. Die Zellen müssen entsprechend angepackt und gekennzeichnet werden. Dann können wir sie mit jedem Verkehrsmittel transportieren.

Nur Grenzwerte und Anforderungen für die Kennzeichnung sind unterschiedlich.

Energiesparende Batterien,

die oft in den Haushaltsgeräten benutzt werden, können in bestimmten Situationen sogar von den meisten Transportvorschriften ausgenommen werden.

Hochenergie-Batterien

Hochenergie-Batterien erfordern eine UN-konforme Verpackung. Sobald die Batterien voneinander isoliert sind, können UN-Verpackungen mit „Y“-Spezifikationen verwendet werden, diese sind weithin auf dem Markt erhältlich, und die im Gerät installierten Batterien können in einer gewöhnlichen dauerhaften Verpackung transportiert werden.

Wie soll man die Zellen transportieren, wenn der Hersteller keine Testergebnisse liefern kann?

Zellen und Batterien, für die der Hersteller keinen Prüfbericht vorlegen kann, werden als Prototypen behandelt. Unabhängig von ihrer Leistung und Größe gelten bereits viel mehr restriktive Verpackungsanforderungen, wie z. B. die Anforderung des Nutzens einer nicht leitenden thermischen Isolierung in der Verpackung. Zusätzlich sollten ungeprüfte Batterien, wenn sie beschädigt werden oder einen festgestellten Defekt aufweisen, einzeln in UN-Verpackungen mit der Spezifikation „X“ verpackt werden. Diese Verpackungen sind viel teurer als „Y“ und in einer beschränkten Menge auf dem Markt erhältlich. Außerdem ist die Wiederverwertung von ungeprüften Zellen und Batterien nicht so einfach wie bei den geprüften. Ungeprüfte Zellen und Batterien können vor der Wiederverwertung eine Brandgefahr verursachen.

Anforderungen für die Hersteller von Paketen

Man könnte noch eine wesentliche Anforderung nicht vergessen. Der Hersteller von Batterien, der Zellen für ihre Produktion aus einer guten Quelle kauft und einen UN38.3-Prüfbericht hat, muss die von ihm gebaute Batterie noch einmal dem vollen Prüfverfahren unterziehen.

Dies dient der Erkennung von Konstruktions- und Designfehlern und der Überprüfung, ob keine der Zellen beim Zusammenfügen der Zellen zu einer Batterie beschädigt wird.

Mechanische Schädigungen, Kurzschluss oder Überhitzung einer der Zellen führen zu einer Kettenreaktion. Es ist fast unmöglich, ein Brand von Batterien ohne spezielle Feuerlöschgeräte zu kontrollieren.

Detaillierte Informationen ÜBER DIE BEDINGUNGEN DES TRANSPORTS GEFÄHRLICHER WAREN BEKOMMEN SIE VON UNSEREM PARTNER

DGM POLAND Sp. z o.o.